Erwachsenenadoption & Vermögensnachfolge

Gelebte Familienbande rechtlich absichern

In Stieffamilien, Regenbogenfamilien oder langjährigen Vertrauensverhältnissen wachsen Menschen wie Eltern und Kinder zusammen. Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit, dieses gelebte Verhältnis auch rechtlich anzuerkennen.

Die Adoption wirkt dabei in beide Richtungen: Sie schafft Erb- und Steuerrechte, begründet aber auch gegenseitige Unterhaltspflichten. Wir prüfen mit Ihnen vertraulich, ob das Verfahren Ihrer Situation tatsächlich gerecht wird.

400.000 € Steuerfreibetrag

Ein adoptiertes Kind erhält die Steuerklasse I und damit den vollen Freibetrag von 400.000 € alle zehn Jahre statt 20.000 € in Steuerklasse III.

Erbrechtliche Gleichstellung

Das angenommene Kind wird leiblichen Kindern gleichgestellt – mit gesetzlichem Erbrecht und Pflichtteilsanspruch gegenüber den Annehmenden.

Diskrete Verfahrensführung

Das Verfahren läuft vertraulich vor dem Familiengericht. Eine öffentliche Bekanntmachung findet nicht statt.

Vier Facetten des Themas

Wählen Sie Ihr Anliegen für detaillierte Informationen

Themenbereich 01

Steuerliche Vorteile

StatusSteuerklasseFreibetragSteuerpflichtiger ErwerbSteuersatzSteuer
Ohne AdoptionIII20.000 €480.000 €30 %144.000 €
Mit AdoptionI400.000 €100.000 €11 %11.000 €
Nein. Der persönliche Freibetrag steht alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Gestaffelte Übertragungen zu Lebzeiten lassen sich dadurch mehrfach steuerfrei gestalten.
Ja, Schenkungen sind grundsätzlich anzeigepflichtig – auch dann, wenn sie innerhalb des Freibetrags bleiben. Wir stimmen die Gestaltung mit Ihrer steuerlichen Beratung ab.
Themenbereich 02

„Schwache" vs. „Starke" Adoption

Schwache Adoption – § 1770 BGB (Regelfall)

Das rechtliche Verhältnis zu den bisherigen leiblichen Eltern und Verwandten bleibt bestehen. Das adoptierte Kind hat dadurch doppelte erbrechtliche Ansprüche:

  • Gesetzliches Erbrecht gegenüber den Adoptiveltern
  • Pflichtteilsanspruch aus der leiblichen Familie bleibt erhalten
  • Maximale erbrechtliche Absicherung – ideal für Stiefkindadoptionen
  • Namensrecht: Familienname des Annehmenden wird in der Regel übernommen

Starke Adoption – § 1772 BGB (auf Antrag)

Auf gemeinsamen Antrag aller Beteiligten können die rechtlichen Bande zur leiblichen Familie vollständig erlöschen:

  • Vollständige rechtliche Integration in die Adoptivfamilie
  • Erlöschen des Verwandtschaftsverhältnisses zur leiblichen Familie
  • Insbesondere bei langjähriger Stiefkindadoption seit der Kindheit sinnvoll
  • Gericht prüft das Kindeswohl sorgfältig (auch beim Volljährigen)
Die schwache Adoption ist der gesetzliche Regelfall. Die starke Adoption mit ihren weitergehenden Wirkungen kommt nur auf ausdrücklichen Antrag und in besonderen Konstellationen in Betracht.
Die weitergehenden Wirkungen müssen zusammen mit dem Adoptionsantrag beim Gericht beantragt werden. Ein nachträglicher Wechsel ist deshalb regelmäßig nicht mehr möglich – die Weichenstellung sollte vorab sorgfältig erfolgen.
Themenbereich 03

Voraussetzungen & Zielgruppe

Sittliche Rechtfertigung

Verlangt wird ein bestehendes oder künftig zu begründendes Eltern-Kind-Verhältnis. Als Anhaltspunkte gelten langjährige gegenseitige Fürsorge, gemeinsame Lebensgestaltung und emotionale Verbundenheit.

Typische Konstellationen

Stiefkinder und Pflegekinder, langjährige Bezugspersonen, Patchwork- und Regenbogenfamilien. Eine biologische Verbindung ist nicht erforderlich, wohl aber eine gewachsene Bindung.

Leibliche Eltern: Anhörung, kein Vetorecht

Die leiblichen Eltern des Anzunehmenden werden vom Gericht angehört, müssen der Adoption aber nicht zustimmen. Das Verfahren kann auch gegen ihren Willen erfolgreich durchlaufen werden.

Was Sie mitbedenken sollten

Die Adoption begründet gegenseitige Unterhaltspflichten und mindert die Erbquote leiblicher Kinder. Bei der starken Adoption ist der Schritt zudem praktisch nicht mehr umkehrbar.

Ein generelles Widerspruchsrecht besteht nicht. Das Gericht prüft allerdings, ob überwiegende Interessen leiblicher Kinder entgegenstehen. Eine bloße Minderung der Erbquote genügt dafür in der Regel nicht.
Ja. Sind Annehmende oder Anzunehmende verheiratet, ist die Einwilligung des jeweiligen Ehegatten erforderlich. Wir klären im Erstgespräch, welche Erklärungen in Ihrem Fall nötig sind.
In Ihren Worten

Das könnte Ihre Situation sein

Themenbereich 04

In sechs Schritten zum Adoptionsbeschluss

1
Start Erstgespräch Diskrete Klärung der Motivation und rechtlichen Voraussetzungen.
2
Schritt 2 Situationsanalyse Prüfung von Vermögen, Freibeträgen und erbrechtlichen Konsequenzen.
3
Schritt 3 Unterlagen Zusammenstellung von Abstammungsurkunden, Lebensläufen und Begründungsschreiben.
4
Schritt 4 Notarieller Antrag Ausarbeitung und Beurkundung des Adoptionsantrags für das Familiengericht.
5
Schritt 5 Gerichtliche Anhörung Persönliche Begleitung zum Termin beim Familiengericht Freiburg.
6
Abschluss Rechtskraft & Nachfolge Beschluss wird rechtskräftig; Anpassung von Testament und Nachlassplanung.
Als grobe Orientierung gelten drei bis neun Monate ab Einreichung des vollständigen Antrags. Die tatsächliche Dauer hängt von der Auslastung des Gerichts und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.
Ja. Das Gericht lehnt ab, wenn es die Adoption nicht als sittlich gerechtfertigt ansieht – etwa wenn überwiegend wirtschaftliche Motive erkennbar sind. Eine sorgfältig begründete Darstellung der gelebten Beziehung ist deshalb entscheidend.
FAQ

Häufige Fragen.
Klare Antworten.

Die Erwachsenenadoption wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten – klar, verständlich und ohne Fachjargon.

Warum Kanzlei Breitbarth

Ihre Vorteile bei der Erwachsenenadoption

Diskretion

Familiäre Hintergründe bleiben vertraulich. Wir führen das Verfahren zurückhaltend und ohne unnötige Beteiligung Dritter.

18+ Jahre Fachanwältin

Langjährige Erfahrung im Familienrecht, einschließlich Adoptionsverfahren vor dem Familiengericht Freiburg.

Familien-, Erb- und Steuerrecht zusammen gedacht

Die Adoption wirkt in mehrere Rechtsgebiete hinein. Wir binden erbrechtliche und steuerliche Folgen von Anfang an ein.

Transparente Kosten

Klare Kommunikation aller Gebühren nach RVG/GNotKG.

Vertrauliche Beratung

Kontakt aufnehmen zur Erwachsenenadoption.

Schildern Sie uns Ihre familiäre Situation im Formular. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden vertraulich per E-Mail und ordnen ein, ob eine Adoption der passende Weg ist.

Adresse
Lerchenstraße 2
79104 Freiburg im Breisgau

Anfrage zur Erwachsenenadoption

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