Gelebte Familienbande rechtlich absichern
In Stieffamilien, Regenbogenfamilien oder langjährigen Vertrauensverhältnissen wachsen Menschen wie Eltern und Kinder zusammen. Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit, dieses gelebte Verhältnis auch rechtlich anzuerkennen.
Die Adoption wirkt dabei in beide Richtungen: Sie schafft Erb- und Steuerrechte, begründet aber auch gegenseitige Unterhaltspflichten. Wir prüfen mit Ihnen vertraulich, ob das Verfahren Ihrer Situation tatsächlich gerecht wird.
400.000 € Steuerfreibetrag
Ein adoptiertes Kind erhält die Steuerklasse I und damit den vollen Freibetrag von 400.000 € alle zehn Jahre statt 20.000 € in Steuerklasse III.
Erbrechtliche Gleichstellung
Das angenommene Kind wird leiblichen Kindern gleichgestellt – mit gesetzlichem Erbrecht und Pflichtteilsanspruch gegenüber den Annehmenden.
Diskrete Verfahrensführung
Das Verfahren läuft vertraulich vor dem Familiengericht. Eine öffentliche Bekanntmachung findet nicht statt.
Wählen Sie Ihr Anliegen für detaillierte Informationen
Steuerliche Vorteile
Welchen Unterschied die Steuerklasse bei einer Vermögensübertragung macht.
02Rechtliche Ausgestaltung
Schwache oder starke Adoption – was das für die leibliche Familie bedeutet.
03Voraussetzungen & Zielgruppe
Wann das Gericht eine Adoption Volljähriger ausspricht – und wann nicht.
04Ablauf
Vom Erstgespräch bis zum rechtskräftigen Beschluss in sechs Schritten.
Steuerliche Vorteile
Wer nicht verwandt ist, fällt erbschaft- und schenkungsteuerlich in die ungünstigste Steuerklasse. Eine Adoption verschiebt die Übertragung in die Steuerklasse I – mit deutlich höherem Freibetrag und niedrigerem Steuersatz.
| Status | Steuerklasse | Freibetrag | Steuerpflichtiger Erwerb | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|---|---|---|
| Ohne Adoption | III | 20.000 € | 480.000 € | 30 % | 144.000 € |
| Mit Adoption | I | 400.000 € | 100.000 € | 11 % | 11.000 € |
Ein rein steuerlich motivierter Antrag genügt dem Gericht allerdings nicht – maßgeblich bleibt die persönliche Bindung. Steuerliche Auswirkungen besprechen – Kontaktformular ausfüllen
„Schwache" vs. „Starke" Adoption
Ein zentraler Unterschied liegt im Verhältnis zu den leiblichen Eltern. Ein verbreitetes Missverständnis ist dabei, die Adoption löse die bisherigen Familienbande auf – im Regelfall bleiben sie bestehen.
Schwache Adoption – § 1770 BGB (Regelfall)
Das rechtliche Verhältnis zu den bisherigen leiblichen Eltern und Verwandten bleibt bestehen. Das adoptierte Kind hat dadurch doppelte erbrechtliche Ansprüche:
- Gesetzliches Erbrecht gegenüber den Adoptiveltern
- Pflichtteilsanspruch aus der leiblichen Familie bleibt erhalten
- Maximale erbrechtliche Absicherung – ideal für Stiefkindadoptionen
- Namensrecht: Familienname des Annehmenden wird in der Regel übernommen
Starke Adoption – § 1772 BGB (auf Antrag)
Auf gemeinsamen Antrag aller Beteiligten können die rechtlichen Bande zur leiblichen Familie vollständig erlöschen:
- Vollständige rechtliche Integration in die Adoptivfamilie
- Erlöschen des Verwandtschaftsverhältnisses zur leiblichen Familie
- Insbesondere bei langjähriger Stiefkindadoption seit der Kindheit sinnvoll
- Gericht prüft das Kindeswohl sorgfältig (auch beim Volljährigen)
Voraussetzungen & Zielgruppe
Eine Adoption Volljähriger setzt voraus, dass sie sittlich gerechtfertigt ist. Das Familiengericht prüft jeden Fall einzeln – entscheidend ist die tatsächlich gelebte Beziehung.
Sittliche Rechtfertigung
Verlangt wird ein bestehendes oder künftig zu begründendes Eltern-Kind-Verhältnis. Als Anhaltspunkte gelten langjährige gegenseitige Fürsorge, gemeinsame Lebensgestaltung und emotionale Verbundenheit.
Typische Konstellationen
Stiefkinder und Pflegekinder, langjährige Bezugspersonen, Patchwork- und Regenbogenfamilien. Eine biologische Verbindung ist nicht erforderlich, wohl aber eine gewachsene Bindung.
Leibliche Eltern: Anhörung, kein Vetorecht
Die leiblichen Eltern des Anzunehmenden werden vom Gericht angehört, müssen der Adoption aber nicht zustimmen. Das Verfahren kann auch gegen ihren Willen erfolgreich durchlaufen werden.
Was Sie mitbedenken sollten
Die Adoption begründet gegenseitige Unterhaltspflichten und mindert die Erbquote leiblicher Kinder. Bei der starken Adoption ist der Schritt zudem praktisch nicht mehr umkehrbar.
Das könnte Ihre Situation sein
Wählen Sie die Aussage, die Ihrer Lage am nächsten kommt – wir zeigen Ihnen den passenden Themenbereich.
„Ich möchte meinen Stiefsohn adoptieren."
Wir prüfen, ob die gelebte Bindung die Anforderungen des Gerichts erfüllt.
„Wir sind eine Patchworkfamilie und möchten das rechtlich absichern."
Wir ordnen ein, welche Wirkungen eine Adoption für alle Beteiligten hätte.
„Ich möchte mein Vermögen steueroptimiert übertragen."
Wir zeigen, was die Steuerklasse ausmacht – und wo die Grenzen liegen.
„Wir sind ein gleichgeschlechtliches Paar mit einem erwachsenen Kind meines Partners."
Wir klären, welche Adoptionsform die bestehenden Bindungen am besten abbildet.
„Ich möchte wissen, was das Verfahren praktisch bedeutet."
Wir begleiten Sie von den Unterlagen bis zum Termin beim Familiengericht.
In sechs Schritten zum Adoptionsbeschluss
Das Verfahren läuft vor dem Familiengericht; Annehmende und Anzunehmende stellen den Antrag gemeinsam. Wir bereiten die Unterlagen vor und begleiten Sie bis zum Beschluss.
Häufige Fragen.
Klare Antworten.
Die Erwachsenenadoption wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten – klar, verständlich und ohne Fachjargon.
Ihre Vorteile bei der Erwachsenenadoption
Diskretion
Familiäre Hintergründe bleiben vertraulich. Wir führen das Verfahren zurückhaltend und ohne unnötige Beteiligung Dritter.
18+ Jahre Fachanwältin
Langjährige Erfahrung im Familienrecht, einschließlich Adoptionsverfahren vor dem Familiengericht Freiburg.
Familien-, Erb- und Steuerrecht zusammen gedacht
Die Adoption wirkt in mehrere Rechtsgebiete hinein. Wir binden erbrechtliche und steuerliche Folgen von Anfang an ein.
Transparente Kosten
Klare Kommunikation aller Gebühren nach RVG/GNotKG.
Nach einem rechtskräftigen Beschluss sollten bestehende Verfügungen überprüft werden – mehr dazu auf unserer Seite zum Erbrecht.
Kontakt aufnehmen zur Erwachsenenadoption.
Schildern Sie uns Ihre familiäre Situation im Formular. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden vertraulich per E-Mail und ordnen ein, ob eine Adoption der passende Weg ist.
79104 Freiburg im Breisgau
Anfrage zur Erwachsenenadoption
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