Unser strukturierter Beratungspfad

Eine Erwachsenenadoption ist ein formelles Gerichtsverfahren. Damit Sie sich zu jedem Zeitpunkt sicher und gut informiert fühlen, haben wir einen strukturierten Prozess in sechs Schritten etabliert. So wissen Sie genau, was auf Sie zukommt.

1. Kostenfreies Erstgespräch

Der erste Schritt dient dem persönlichen Kennenlernen. In einem unverbindlichen und diskreten Telefongespräch oder per Video-Call schildern Sie uns Ihre familiäre Situation. Wir klären erste Fragen und prüfen, ob die rechtlichen Grundvoraussetzungen für eine Erwachsenenadoption in Ihrem Fall gegeben sind.

2. Detaillierte Fallanalyse

Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, folgt die detaillierte strategische Analyse. Wir prüfen:

  • Liegt ein sittlicher Grund vor? Wie weisen wir das Eltern-Kind-Verhältnis überzeugend nach?
  • Welche Form ist vorteilhafter: Die schwache oder die starke Adoption?
  • Welche erbrechtlichen und steuerlichen Nachfolgepläne müssen parallel angepasst werden (z.B. Testamente)?
  • Wie soll die zukünftige Namensführung aussehen?

3. Dokumentenbeschaffung & -prüfung

Für das Verfahren werden zahlreiche behördliche Nachweise benötigt. Wir erstellen für Sie eine maßgeschneiderte Checkliste und prüfen alle eingeholten Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Hierzu gehören Geburtsurkunden, Auszüge aus dem Eheregister, polizeiliche Führungszeugnisse sowie private Nachweise (z.B. gemeinsame Fotos, Zeugenerklärungen oder ein persönlicher Lebenslauf, der die soziale Bindung dokumentiert).

4. Vorbereitung der notariellen Anträge

Der Adoptionsantrag muss gemäß § 1768 BGB zwingend notariell beurkundet werden. Wir entwerfen die komplexen Anträge und Begründungen für Sie. Dabei formulieren wir die sittliche Rechtfertigung so präzise und fundiert, dass das Familiengericht einen klaren und zweifelsfreien Eindruck von Ihrer tiefen sozialen Bindung erhält. Anschließend koordinieren wir den Notartermin und stimmen uns direkt mit dem beurkundenden Notar ab.

5. Familiengerichtliches Verfahren & Anhörung

Der beurkundete Antrag wird beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Das Gericht prüft die Akten und führt in der Regel eine persönliche Anhörung der Beteiligten durch. Wichtig zu wissen: Die Anhörung dient nicht einem "Verhör", sondern der persönlichen Bestätigung der Angaben. Wir bereiten Sie intensiv und einfühlsam auf diesen Termin vor und begleiten Sie persönlich zum Familiengericht.

6. Rechtskräftiger Abschluss & Folgeplanung

Das Familiengericht erlässt den Adoptionsbeschluss. Sobald dieser rechtskräftig ist, ist die Erwachsenenadoption vollzogen. Das Standesamt passt die Geburtsregister an, und das neue Eltern-Kind-Verhältnis steht auf einem unverrückbaren rechtlichen Fundament. Im Anschluss unterstützen wir Sie bei der finalen steuerlichen und erbrechtlichen Absicherung Ihres Vermögens.

Verfahrensdauer & Kosten

Die durchschnittliche Dauer des Verfahrens ab Einreichung des Antrags beim Gericht liegt in der Regel zwischen 3 und 9 Monaten. Die Dauer variiert je nach Auslastung der Justizbehörden und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

Die Kosten setzen sich aus Notar-, Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammen und richten sich gesetzlich nach dem Gegenstandswert. In einem Erstgespräch erhalten Sie von uns eine transparente und ehrliche Kostenübersicht, sodass Sie volle finanzielle Planbarkeit haben.

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