Kanzlei Breitbarth · Freiburg im Breisgau

Familien absichern.
Vermögen schützen.
Beziehungen rechtlich festigen.

Fachanwältin für Familienrecht · Testamentsvollstreckerin · Expertin für Erwachsenenadoption

Rechtsanwältin Breitbarth, Fachanwältin für Familienrecht in Freiburg
Seit über 15 Jahren Vertrauensvolle Familienrechts­beratung in Freiburg
Gesellschaftlicher Wandel

Die Familie hat sich verändert.
Das Recht muss folgen.

Patchwork-Familien, Regenbogenfamilien, Stiefkindverhältnisse – die gesellschaftliche Realität ist längst vielfältiger als das traditionelle Familienrecht. Die Erwachsenenadoption ist das rechtliche Instrument, das Zugehörigkeit, Vermögensschutz und Generationensicherheit in einem Schritt herstellt.

Hintergründe & Trends

Zunahme von Patchwork-Familien

Mehr als jede dritte Ehe endet in Deutschland mit Scheidung. Neue Partnerschaften entstehen – mit Kindern aus früheren Beziehungen, die rechtlich nicht zur neuen Familie gehören.

Wachsende Zahl von Regenbogenfamilien

Gleichgeschlechtliche Paare und Adoptionen: Seit der Ehe für alle (2017) entstehen täglich neue Familienkonstellationen, die rechtlich abgesichert werden müssen.

Komplexere Familienstrukturen

Stiefkinder, Pflegekinder, soziale Elternschaft – emotionale Bindungen existieren lange vor rechtlicher Anerkennung. Die Adoption gibt ihnen rechtlichen Bestand.

Steigendes Privatvermögen in Deutschland

Das Nettovermögen privater Haushalte übersteigt 15 Billionen Euro. Ohne rechtliche Absicherung drohen bei der Weitergabe erhebliche steuerliche Nachteile.

Wachsender Bedarf an Generationensicherheit

Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen suchen nach belastbaren rechtlichen Strukturen für die Vermögensnachfolge – über Generationen hinweg.

Rechtlicher Überblick

Erwachsenenadoption –
rechtlich einfacher als gedacht.

Die Adoption Erwachsener ist ein ordentliches Gerichtsverfahren. Sie begründet ein vollständiges Eltern-Kind-Verhältnis mit allen erbrechtlichen und steuerlichen Konsequenzen – und sie ist häufiger als viele denken.

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Was ist Erwachsenenadoption?

Die Erwachsenenadoption (§ 1767 BGB) begründet ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Volljährigen. Sie erfordert keine biologische Verbindung, sondern ein bestehendes Eltern-Kind-Verhältnis im sozialen Sinne – Zuneigung, Fürsorge und gegenseitige Verbundenheit.

02

Wer kann adoptiert werden?

Jede volljährige Person kann adoptiert werden, wenn ein sittlicher Grund vorliegt. Häufige Konstellationen: Stiefkinder, Pflegekinder, langjährige Bezugspersonen, Partner in gleichgeschlechtlichen Beziehungen oder Personen, zu denen ein faktisches Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.

03

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Verfahren läuft vor dem Familiengericht. Antragsteller sind Adoptiveltern und Adoptivkind gemeinsam. Nach Prüfung der Voraussetzungen und einer Anhörung spricht das Gericht die Adoption aus. Durchschnittliche Verfahrensdauer: 3–9 Monate. Wir begleiten Sie vollständig.

04

Was viele falsch verstehen

Häufiges Missverständnis: Die Adoption zerstört die bisherigen Familienbande. In Wirklichkeit können mit Zustimmung des Familiengerichts bestehende Verwandtschaftsbeziehungen erhalten bleiben (schwache Adoption). So profitieren Sie von neuen Rechten, ohne alte zu verlieren.

Erbrecht & Steuern

Der Unterschied:
400.000 € statt 20.000 €.

Der erbschaftsteuerliche Freibetrag macht den entscheidenden Unterschied. Ein rechtlich anerkanntes Kind erbt mit einem Freibetrag von 400.000 € – eine nicht adoptierte Bezugsperson nur mit 20.000 €. Das ist eine Differenz von 380.000 € – pro Erbfall.

Erbschaftsteuer-Freibetrag
400.000 €
für adoptierte Kinder (Steuerklasse I)
  • Erbrechtliche Gleichstellung Gesetzliches Erbrecht wie ein leibliches Kind – ohne Testament zwingend erforderlich.
  • Pflichtteilsrecht Das adoptierte Kind hat Anspruch auf den Pflichtteil – unentziehbare rechtliche Absicherung.
  • Optimale Nachfolgeplanung Unternehmensübertragungen und Immobilienvermögen strukturiert weitergeben – steueroptimiert.
  • Steuerliche Auswirkungen Schenkungssteuer-Freibetrag von 400.000 € alle 10 Jahre – nutzbar für systematische Vermögensübertragung zu Lebzeiten.
Alle Erbrecht-Details

Beispielrechnung

Bei einem Nachlasswert von 600.000 € zahlt ein adoptiertes Kind Erbschaftsteuer auf 200.000 € – eine nicht adoptierte Person auf 580.000 €.

Der Weg zur Adoption

Sechs Schritte.
Klar strukturiert. Persönlich begleitet.

Von der ersten Anfrage bis zur rechtskräftigen Adoption begleiten wir Sie vollständig – transparent, zuverlässig und mit menschlichem Verständnis für Ihre Situation.

Kostenfreies Erstgespräch

Wir hören zu, verstehen Ihre Situation und geben eine erste rechtliche Einschätzung – ohne Druck, ohne Verpflichtung.

Analyse Ihrer Situation

Wir prüfen Voraussetzungen, Erfolgschancen und optimale Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre spezifische Familien- und Vermögenssituation.

Dokumentenprüfung

Vollständige Prüfung aller erforderlichen Unterlagen: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Nachweise über das Eltern-Kind-Verhältnis.

Vorbereitung der Anträge

Professionelle Ausarbeitung des Adoptionsantrags und aller Begleitdokumente für das Familiengericht – rechtssicher und überzeugend.

Gerichtliches Verfahren

Wir begleiten Sie zur Anhörung beim Familiengericht und vertreten Ihre Interessen vollumfänglich. Verfahrensdauer: 3–9 Monate.

Erfolgreicher Abschluss

Der Adoptionsbeschluss wird rechtskräftig. Wir begleiten die erbrechtliche und steuerliche Nachfolgeplanung aus einer Hand.

FAQ

Häufige Fragen.

Die Erwachsenenadoption wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten – klar, verständlich und ohne Fachjargon.

Alle Fragen & Antworten

In der Regel dauert ein Adoptionsverfahren zwischen 3 und 9 Monaten ab Einreichung des vollständigen Antrags. Die genaue Dauer hängt von der Auslastung des zuständigen Familiengerichts und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Gut vorbereitete Anträge werden deutlich schneller bearbeitet. Wir sorgen für maximale Vorbereitung.

Gemäß § 1767 BGB muss ein sittlicher Grund für die Adoption vorliegen – in der Praxis ist das ein faktisches Eltern-Kind-Verhältnis. Dieses zeichnet sich durch emotionale Zuneigung, gegenseitige Fürsorge und eine dauerhafte Bindung aus. Außerdem müssen beide Parteien volljährig sein und dem Verfahren zustimmen. Bei Verheirateten muss auch der Ehepartner zustimmen. Wir prüfen in einem kostenfreien Erstgespräch, ob Ihre Situation die Voraussetzungen erfüllt.

Die Gesamtkosten setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren zusammen. Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Geschäftswert (Richtwert: ca. 5.000 €), was zu Gerichtskosten von ca. 150–300 € führt. Die Anwaltsgebühren werden transparent auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet und mit Ihnen vorab besprochen. In einem Erstgespräch erhalten Sie eine klare Kostenübersicht ohne versteckte Überraschungen.

Die Auswirkungen sind erheblich: Das adoptierte Kind tritt erbrechtlich in die Stellung eines leiblichen Kindes. Es erhält gesetzliches Erbrecht (§ 1924 BGB), Pflichtteilsrecht (§ 2303 BGB) und den Erbschaftsteuer-Freibetrag von 400.000 € (§ 16 ErbStG). Bei der starken Adoption erlischt gleichzeitig das Erbrecht gegenüber den bisherigen Eltern. Bei der schwachen Adoption kann das bestehende Erbrecht erhalten bleiben.

Ja, uneingeschränkt. Seit der Öffnung der Ehe für alle (Oktober 2017) haben gleichgeschlechtliche Ehepaare dieselben Adoptionsrechte wie heterosexuelle Ehepaare. Die Erwachsenenadoption steht damit allen Familienmodellen gleichermaßen offen – Regenbogenfamilien, Patchwork-Familien oder anderen modernen Konstellationen. Die Kanzlei Breitbarth betreut regelmäßig Mandantinnen und Mandanten aus allen Familienformen mit besonderer Einfühlsamkeit und Kompetenz.

In der Regel werden benötigt: Geburtsurkunden aller Beteiligten, Heiratsurkunde (sofern verheiratet), Familienstammbuch, Lichtbildausweise sowie Nachweise über das bestehende Eltern-Kind-Verhältnis (z.B. gemeinsame Fotos, Zeugenaussagen, Schriftwechsel, Pflegegeschichte). Wir erstellen Ihnen eine individuelle Checkliste und prüfen die Vollständigkeit vor der Einreichung.

Innerhalb der EU wird eine in Deutschland rechtskräftig ausgesprochene Erwachsenenadoption grundsätzlich anerkannt. In Drittstaaten hängt die Anerkennung vom jeweiligen nationalen Recht ab. Für Mandantinnen und Mandanten mit internationalen Bezügen analysieren wir die Anerkennungsfähigkeit in den relevanten Ländern vorab und koordinieren bei Bedarf mit internationalen Kooperationspartnern.

Rechtsanwältin Breitbarth in ihrer Kanzlei in Freiburg

„Rechtliche Sicherheit ist das Fundament, auf dem Familien gebaut werden."

Über die Kanzlei

Rechtliche Expertise.
Menschliche Perspektive.

Kanzlei Breitbarth steht für individuelle, gründliche und menschliche Rechtsberatung in Freiburg. Als Fachanwältin für Familienrecht und Testamentsvollstreckerin beraten wir vermögende Privatpersonen, Unternehmerfamilien, Patchwork- und Regenbogenfamilien mit einer Tiefe, die über das rein Juristische hinausgeht.

„Ich glaube, dass Recht erst dann seine volle Wirkung entfaltet, wenn es dem Menschen dient – nicht umgekehrt."

Die Kanzlei wurde mit dem Ziel gegründet, Mandantinnen und Mandanten in besonders persönlichen Lebenssituationen zu begleiten – bei der Absicherung von Familien, der Planung von Vermögensnachfolge und der rechtlichen Festigung von Beziehungen, die emotional längst bestehen, aber noch nicht rechtlich anerkannt sind.

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Testamentsvollstreckerin (Zertifizierung AGT)
  • Spezialisierung Erwachsenenadoption & Familienrecht
  • Kooperation mit Steuer- und Notariatskanzleien
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Vollständiges Profil
Kostenfreie Beratung

Kostenfreie Potenzialanalyse für Ihre Familien- und Vermögenssituation.

In einem ersten Gespräch analysieren wir gemeinsam, welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre individuelle Situation in Frage kommen – ohne Druck, ohne Verpflichtung.

Telefon 0761 / 5148776
Adresse
Lerchenstraße 2
79104 Freiburg im Breisgau

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