Maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Lebenssituationen
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft oder Kinder miteinander verbunden sind. Wenn Beziehungen sich verändern, stehen weitreichende finanzielle, persönliche und rechtliche Entscheidungen an.
Als spezialisierte Fachanwältin für Familienrecht in Freiburg unterstützt Sie Rechtsanwältin Breitbarth dabei, emotionale Konflikte von den sachlichen Fragen zu trennen und außergerichtliche, tragfähige Lösungen zu finden.
Rechtliche Absicherung
Vorausschauende Eheverträge und Trennungsvereinbarungen schützen Ihr Eigenvermögen, Ihr Unternehmen und Ihre Zukunft.
Kindeswohl im Fokus
Bei Sorge- und Umgangsrechtsfragen steht das Wohl Ihrer Kinder an erster Stelle – für ein stabiles Eltern-Kind-Verhältnis.
Unterhalt & Zugewinn
Klare Ansprüche bei Trennungs-, Kindes- und nachehelichem Unterhalt sowie strukturierte Vermögensaufteilung.
Wählen Sie Ihr Anliegen für detaillierte Informationen
Ehescheidung
Von der Trennung bis zum rechtskräftigen Beschluss – wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
02Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Rechtssichere Aufhebung eingetragener Partnerschaften mit allen Besonderheiten des LPartG.
03Unterhalt
Klare Ansprüche bei Trennungs-, Kindes- und nachehelichem Unterhalt.
04Sorge- & Umgangsrecht
Tragfähige Lösungen für Eltern und Kinder – mit dem Kindeswohl im Mittelpunkt.
Ehescheidung & Scheidungsfolgenvereinbarung
Eine Scheidung erfordert das gesetzliche Trennungsjahr und die Vertretung durch einen Anwalt vor dem Familiengericht. Wir erarbeiten einvernehmliche Lösungen für alle Folgesachen, um langwierige Streitverfahren zu vermeiden.
Typischer Ablauf
Einvernehmlich oder streitig? Der Unterschied in der Dauer
| Verfahrensart | Typische Dauer |
|---|---|
| Einvernehmliche Lösung | ca. 6 Monate nach dem Trennungsjahr |
| Streitiges Verfahren | ca. 18–24 Monate |
Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Eingetragene Lebenspartnerschaften unterliegen bei einer Trennung eigenen rechtlichen Besonderheiten (LPartG). Vermögensauseinandersetzungen und Ausgleichsansprüche müssen dabei ähnlich wie bei einer Scheidung rechtssicher aufgeteilt werden.
Aufhebung statt Scheidung
Die eingetragene Lebenspartnerschaft wird nicht geschieden, sondern nach dem LPartG rechtlich aufgehoben – die Voraussetzungen ähneln jedoch stark der Ehescheidung.
Versorgungsausgleich
Während der Partnerschaft erworbene Rentenanwartschaften werden bei der Aufhebung grundsätzlich hälftig zwischen beiden Partnern ausgeglichen.
Gemeinsame Kinder
Bestehen gemeinsame Kinder, gelten für Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsfragen dieselben Grundsätze wie bei einer Ehescheidung.
Unterhaltsrecht
Unterhaltsfragen gehören zu den häufigsten Streitpunkten im Familienrecht. Man unterscheidet zwischen Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und nachehelichem Ehegattenunterhalt – abhängig von der jeweiligen Lebensphase.
Sorge- und Umgangsrecht
Nach einer Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich bestehen. Es müssen jedoch Regelungen zum Aufenthalt und zu Umgangszeiten getroffen werden – das Wohl des Kindes steht dabei absolut im Mittelpunkt.
Residenzmodell – der Regelfall
Das Kind hat seinen hauptsächlichen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil, während der andere Elternteil ein geregeltes Umgangsrecht wahrnimmt.
- Klare, stabile Alltagsstruktur für das Kind
- Ein Elternteil trägt die überwiegende Betreuungsverantwortung
- Der andere Elternteil zahlt in der Regel Kindesunterhalt
Wechselmodell
Das Kind lebt zeitlich etwa hälftig bei beiden Elternteilen, die sich Betreuung und Alltag partnerschaftlich teilen.
- Setzt eine gute Kommunikationsbasis der Eltern voraus
- Beide Elternteile bleiben intensiv in den Alltag eingebunden
- Unterhaltsfragen werden individuell nach Einkommen geregelt
Das könnte Ihre Situation sein
Wählen Sie die Aussage, die Ihrer Lage am nächsten kommt – wir zeigen Ihnen den passenden Themenbereich.
„Ich möchte mich scheiden lassen."
Wir klären Ablauf, Trennungsjahr und Ihre nächsten Schritte.
„Wir trennen uns einvernehmlich."
Gemeinsam eine faire, außergerichtliche Lösung finden.
„Mein Ex-Partner zahlt keinen Unterhalt."
Wir setzen Ihre berechtigten Unterhaltsansprüche durch.
„Ich möchte das alleinige Sorgerecht."
Wir prüfen die Voraussetzungen und vertreten Ihre Position.
Scheidungen in Deutschland – aktuelle Kennzahlen
| Kennzahl | Anteil |
|---|---|
| Nach Ablauf des gesetzlichen Trennungsjahres geschieden | 81,0 % |
| Scheidungsantrag mit Zustimmung oder gemeinsam gestellt | 95,9 % |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. 220 vom 26.06.2026 – Ehescheidungen 2025.
Häufige Fragen.
Klare Antworten.
Eine Trennung wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten – klar, verständlich und ohne Fachjargon.
Ihre Vorteile im Familienrecht
Persönliche Betreuung
Sie sprechen während des gesamten Verfahrens direkt mit Ihrer Anwältin – ohne wechselnde Sachbearbeiter.
18+ Jahre Fachanwältin
Seit 2008 Fachanwältin für Familienrecht mit fundierter Erfahrung in komplexen Verfahren.
Lösungsorientiert
Wir suchen zuerst die außergerichtliche, einvernehmliche Einigung – nur wenn nötig vor Gericht.
Transparente Kosten
Klare Kommunikation aller Gebühren nach RVG.
Möchten Sie zusätzlich Ihr Vermögen vorausschauend absichern – etwa durch einen Ehevertrag? Mehr dazu auf unserer Seite zum Vermögensschutz.
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