Fachanwältin für Familienrecht

Maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Lebenssituationen

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft oder Kinder miteinander verbunden sind. Wenn Beziehungen sich verändern, stehen weitreichende finanzielle, persönliche und rechtliche Entscheidungen an.

Als spezialisierte Fachanwältin für Familienrecht in Freiburg unterstützt Sie Rechtsanwältin Breitbarth dabei, emotionale Konflikte von den sachlichen Fragen zu trennen und außergerichtliche, tragfähige Lösungen zu finden.

Rechtliche Absicherung

Vorausschauende Eheverträge und Trennungsvereinbarungen schützen Ihr Eigenvermögen, Ihr Unternehmen und Ihre Zukunft.

Kindeswohl im Fokus

Bei Sorge- und Umgangsrechtsfragen steht das Wohl Ihrer Kinder an erster Stelle – für ein stabiles Eltern-Kind-Verhältnis.

Unterhalt & Zugewinn

Klare Ansprüche bei Trennungs-, Kindes- und nachehelichem Unterhalt sowie strukturierte Vermögensaufteilung.

Vier Schwerpunkte im Überblick

Wählen Sie Ihr Anliegen für detaillierte Informationen

Themenbereich 01

Ehescheidung & Scheidungsfolgenvereinbarung

Tag 1 Trennungsjahr beginnt
Monat 3–6 Erstgespräch & Strategie
Monat 8–12 Scheidungsfolgen verhandeln
Monat 13 Scheidungsantrag einreichen
Monat 15–18 Gerichtstermin & Rechtskraft
Vergleich der typischen Verfahrensdauer: Einvernehmliche Lösung vs. streitiges Verfahren
VerfahrensartTypische Dauer
Einvernehmliche Lösungca. 6 Monate nach dem Trennungsjahr
Streitiges Verfahrenca. 18–24 Monate
Ja, das Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 1565 BGB) und gilt auch bei getrennten Wohnbereichen innerhalb derselben Wohnung. Nur in besonderen Härtefällen ist eine schnellere Scheidung möglich.
Sie regelt typischerweise Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausrat und die gemeinsame Immobilie in einem Dokument. So vermeiden Sie separate, langwierige Gerichtsverfahren zu jedem Einzelpunkt.
Nur die Person, die den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann der andere Partner dem Antrag ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Themenbereich 02

Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Aufhebung statt Scheidung

Die eingetragene Lebenspartnerschaft wird nicht geschieden, sondern nach dem LPartG rechtlich aufgehoben – die Voraussetzungen ähneln jedoch stark der Ehescheidung.

Versorgungsausgleich

Während der Partnerschaft erworbene Rentenanwartschaften werden bei der Aufhebung grundsätzlich hälftig zwischen beiden Partnern ausgeglichen.

Gemeinsame Kinder

Bestehen gemeinsame Kinder, gelten für Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsfragen dieselben Grundsätze wie bei einer Ehescheidung.

Seit der Öffnung der Ehe für alle im Oktober 2017 können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Bestehende Partnerschaften können jedoch weiterhin aufgehoben oder in eine Ehe umgewandelt werden.
Ja, die Voraussetzungen der Aufhebung sind denen der Ehescheidung weitgehend nachgebildet, einschließlich der Trennungszeit. Wir prüfen Ihre individuelle Situation gerne im Erstgespräch.
Themenbereich 03

Unterhaltsrecht

1
Ab Trennung Trennungsunterhalt Sichert den bisherigen Lebensstandard vorübergehend bis zur rechtskräftigen Scheidung ab.
2
Durchgehend Kindesunterhalt Besteht unabhängig vom Trennungsstatus der Eltern fort, solange das Kind minderjährig oder in Ausbildung ist.
3
Ab Rechtskraft Nachehelicher Unterhalt Kann befristet oder unbefristet bestehen – abhängig von Betreuungspflichten und eigener Erwerbsmöglichkeit.
Der Anspruch entsteht grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der räumlichen oder innerhäuslichen Trennung und endet mit der rechtskräftigen Scheidung. Er soll den bisherigen Lebensstandard vorübergehend absichern.
Es gibt keine feste gesetzliche Frist – die Dauer hängt unter anderem von Kinderbetreuung, Ehedauer und der Möglichkeit zur eigenen Erwerbstätigkeit ab. Wir prüfen individuell, welcher Zeitraum in Ihrem Fall realistisch ist.
Der Kindesunterhalt besteht unabhängig vom Familienstand der Eltern durchgehend fort. Er wird bei veränderten Einkommensverhältnissen regelmäßig neu bewertet.
Themenbereich 04

Sorge- und Umgangsrecht

Residenzmodell – der Regelfall

Das Kind hat seinen hauptsächlichen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil, während der andere Elternteil ein geregeltes Umgangsrecht wahrnimmt.

  • Klare, stabile Alltagsstruktur für das Kind
  • Ein Elternteil trägt die überwiegende Betreuungsverantwortung
  • Der andere Elternteil zahlt in der Regel Kindesunterhalt

Wechselmodell

Das Kind lebt zeitlich etwa hälftig bei beiden Elternteilen, die sich Betreuung und Alltag partnerschaftlich teilen.

  • Setzt eine gute Kommunikationsbasis der Eltern voraus
  • Beide Elternteile bleiben intensiv in den Alltag eingebunden
  • Unterhaltsfragen werden individuell nach Einkommen geregelt
Nein, das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach einer Trennung grundsätzlich bestehen. Es betrifft nur die Frage, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat und wie der Umgang geregelt wird.
Das Sorgerecht umfasst wesentliche Entscheidungen über das Kind, etwa Schule oder medizinische Behandlung. Das Umgangsrecht regelt hingegen, wann und wie oft der andere Elternteil Zeit mit dem Kind verbringt.
Ein Antrag ist möglich, wenn dies dem Kindeswohl besser entspricht, etwa bei fehlender Kooperationsfähigkeit der Eltern. Die Hürden sind bewusst hoch, da das Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall ansieht.
In Ihren Worten

Das könnte Ihre Situation sein

Familienrecht in Zahlen

Scheidungen in Deutschland – aktuelle Kennzahlen

Ehescheidungen in Deutschland (2025)
durchschnittliche Ehedauer bis zur Scheidung
Ehescheidungen in Deutschland 2025 – ausgewählte Kennzahlen
KennzahlAnteil
Nach Ablauf des gesetzlichen Trennungsjahres geschieden81,0 %
Scheidungsantrag mit Zustimmung oder gemeinsam gestellt95,9 %

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. 220 vom 26.06.2026 – Ehescheidungen 2025.

FAQ

Häufige Fragen.
Klare Antworten.

Eine Trennung wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten – klar, verständlich und ohne Fachjargon.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne größere Streitpunkte ist mit rund sechs Monaten nach Ablauf des Trennungsjahres zu rechnen. Bestehen strittige Folgesachen, kann sich das Verfahren deutlich verlängern.
Gemeinsame Kredite bestehen nach außen zunächst unverändert fort, unabhängig von einer internen Aufteilung zwischen den Ehepartnern. Für die Immobilie gibt es mehrere Optionen – von der Übertragung auf einen Partner bis zum gemeinsamen Verkauf –, die wir individuell mit Ihnen besprechen.
Viele Rechtsschutzversicherungen decken familienrechtliche Verfahren ab, allerdings gelten häufig Wartezeiten und Ausschlüsse für bereits absehbare Konflikte. Wir prüfen mit Ihnen, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung eintritt.
Nur eine Partei benötigt zwingend eine anwaltliche Vertretung, um den Scheidungsantrag beim Familiengericht zu stellen. Aus eigenem Interesse empfiehlt es sich dennoch, die eigenen Rechte separat prüfen zu lassen, bevor Sie einer Vereinbarung zustimmen.
Das Trennungsjahr ist die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit, in der die Ehepartner räumlich oder zumindest organisatorisch getrennt leben, bevor eine Scheidung beantragt werden kann. Die Scheidung selbst ist der anschließende gerichtliche Akt, der die Ehe rechtskräftig auflöst.
Warum Kanzlei Breitbarth

Ihre Vorteile im Familienrecht

Persönliche Betreuung

Sie sprechen während des gesamten Verfahrens direkt mit Ihrer Anwältin – ohne wechselnde Sachbearbeiter.

18+ Jahre Fachanwältin

Seit 2008 Fachanwältin für Familienrecht mit fundierter Erfahrung in komplexen Verfahren.

Lösungsorientiert

Wir suchen zuerst die außergerichtliche, einvernehmliche Einigung – nur wenn nötig vor Gericht.

Transparente Kosten

Klare Kommunikation aller Gebühren nach RVG.

Beratungsanfrage

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Adresse
Lerchenstraße 2
79104 Freiburg im Breisgau
Telefon 0761 / 5148776

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