Erbrecht & Generationssicherheit

Klarheit für Erblasser und Erben

Das Erbrecht berührt finanzielle Werte und familiäre Bindungen gleichermaßen. Fehlende oder fehlerhafte Regelungen führen nach dem Erbfall häufig zu langwierigen Auseinandersetzungen unter den Hinterbliebenen.

In der Kanzlei Breitbarth unterstützen wir Sie bei der gestaltenden Nachlassplanung zu Lebzeiten ebenso wie bei der Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche im Erbfall.

Testament & Erbvertrag

Formgültige und rechtssichere Verfügung von Todes wegen. Vermeidung unklarer Formulierungen und ungewollter gesetzlicher Folgen.

Pflichtteilsrecht

Berechnung und Durchsetzung von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen für enterbte nahe Angehörige oder deren wirksame Abwehr.

Steueroptimierung

Ausnutzung gesetzlicher Erbschaftsteuer-Freibeträge (z. B. 400.000 € je Kind) durch vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten.

Fünf Schwerpunkte im Überblick

Wählen Sie Ihr Anliegen für detaillierte Informationen

Themenbereich 01

Testament & Erbvertrag

1
Schritt 1 Bestandsaufnahme Erfassung aller Vermögenswerte, Familienstrukturen und bisherigen Vereinbarungen.
2
Schritt 2 Zieldefinition Festlegung Ihrer persönlichen Wünsche bzgl. Erben, Vermächtnissen und Absicherung.
3
Schritt 3 Entwurf & Präzision Juristische Ausarbeitung des Testaments oder Erbvertrags ohne rechtliche Schlupflöcher.
4
Schritt 4 Hinterlegung & Vollzug Sichere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht für garantierte Auffindbarkeit im Erbfall.
Nein, ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament ist grundsätzlich gültig. Ein notarielles Testament bietet jedoch mehr Rechtssicherheit und kann den späteren Erbschein ersetzen.
Eheleute setzen sich darin gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des Letztversterbenden. Einzelne Regelungen sind dabei oft bindend und lassen sich später nicht ohne Weiteres ändern.
Themenbereich 02

Die Erbenordnungen im Überblick

1. ORDNUNG 2. ORDNUNG 3. ORDNUNG Erblasser/-in Gesamter Nachlass ¼ Ehegatte je nach Güterstand Freibetrag 500.000 € 1/n Kinder / Abkömmlinge zu gleichen Teilen Freibetrag 400.000 € / Kind + Enkel Ersatz für vorverstorbene Kinder Freibetrag 200.000 € Eltern Nur ohne 1. Ordnung Freibetrag 100.000 € Geschwister Ersatz vorverstorbener Eltern Freibetrag 20.000 € Großeltern Nur ohne 1. & 2. Ordnung
Erblasser/-in Erbberechtigt im Beispiel Nachrangig – nur ohne vorrangige Ordnung Ersatzerbschaft bei Vorversterben Gesetzlicher Erbteil

Gesetzliche Erbfolge

Je nach Verwandtschaftsgrad und Familienstand gelten unterschiedliche Erbquoten und Freibeträge – von Ehegatten und Kindern bis zu entfernteren Verwandten.

Nein. Neben Kindern erbt der Ehegatte gesetzlich nur eine Quote – meist die Hälfte, abhängig vom Güterstand. Die Kinder erben den Rest zu gleichen Teilen.
Ohne Trauschein sieht das Gesetz für Ihren Lebensgefährten kein Erbrecht vor. Nur ein Testament kann Ihren Partner rechtlich absichern.
Themenbereich 03

Pflichtteilsrecht

Anspruchshöhe

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird ausschließlich in Geld ausgezahlt – ein Anspruch auf einzelne Nachlassgegenstände besteht nicht.

Auskunftsanspruch

Pflichtteilsberechtigte können vom Erben ein vollständiges Nachlassverzeichnis verlangen, notfalls mit notarieller Aufnahme, um die Anspruchshöhe zu berechnen.

Fristen

Pflichtteilsansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre nach Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung. Wir sichern Ihre Ansprüche rechtzeitig.

Kinder, Ehegatten und – wenn keine Kinder vorhanden sind – auch Eltern des Erblassers, sofern sie durch Testament enterbt wurden.
Nur in seltenen, gesetzlich eng begrenzten Ausnahmefällen, etwa bei einer Straftat gegen den Erblasser. Ein bloßes Zerwürfnis reicht dafür nicht aus.
Themenbereich 04

Erbengemeinschaft & Nachlassabwicklung

Wenn mehrere Erben uneinig sind

Erbengemeinschaft & Auseinandersetzung

  • Einstimmigkeitsprinzip blockiert oft wichtige Entscheidungen
  • Auseinandersetzungsklage als gerichtlicher Weg zur Auflösung
  • Teilungsversteigerung bei Immobilien, wenn keine Einigung gelingt
  • Wir vertreten Ihre Position und moderieren zwischen den Miterben
Nachweis als rechtmäßiger Erbe

Erbschein & Nachlassabwicklung

  • Erforderlich gegenüber Banken, Grundbuchämtern und Behörden
  • Ein notarielles Testament kann den Erbschein oft ersetzen
  • Wir prüfen, ob ein Erbschein in Ihrem Fall überhaupt nötig ist
  • Antragstellung und Kommunikation mit dem Nachlassgericht durch uns
Nein, Entscheidungen über den gesamten Nachlass erfordern grundsätzlich Einstimmigkeit aller Miterben. Das führt bei Uneinigkeit häufig zu Blockaden.
Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miterbe die Auseinandersetzung gerichtlich verlangen, notfalls über eine Teilungsversteigerung von Immobilien.
Themenbereich 05

Erbschaftsteuer-Freibeträge im Vergleich

VerwandtschaftsgradSteuerklasseFreibetragSteuersatz
Ehegatte / LebenspartnerI500.000 €7 %
Kinder / AdoptivkinderI400.000 €7 %
EnkelkinderI200.000 €7 %
Eltern / Großeltern (Erbfall)I100.000 €7 %
Geschwister / Nichten / NeffenII20.000 €15 %
Nicht Verwandte / Partner ohne TrauscheinIII20.000 €30 %

Übertragung im Erbfall

Der gesamte Nachlass geht zum Todeszeitpunkt auf einmal über. Die persönlichen Freibeträge stehen dabei nur einmal zur Verfügung.

  • Freibetrag gilt einmalig zum Zeitpunkt des Erbfalls
  • Gesamter Nachlasswert wird auf einmal besteuert
  • Keine Steuerung des Übertragungszeitpunkts möglich

Vorweggenommene Erbfolge

Durch gestaffelte Schenkungen lassen sich dieselben Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen. So sinkt die spätere Erbschaftsteuerlast auf den verbleibenden Nachlass.

  • Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzbar
  • Planbare Vermögensübertragung, z. B. mit Nießbrauchsvorbehalt
  • Frühzeitige Einbindung der nächsten Generation möglich
Die persönlichen Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Frühzeitige, gestaffelte Übertragungen zu Lebzeiten können so die spätere Erbschaftsteuer erheblich senken.
Ja, Schenkungen sind grundsätzlich anzeigepflichtig, auch wenn sie innerhalb der Freibeträge bleiben. Wir unterstützen Sie bei einer vorausschauenden, korrekten Gestaltung.
In Ihren Worten

Das könnte Ihre Situation sein

Erbrecht in Zahlen

Nachlassregelung in Deutschland – aktuelle Kennzahlen

der Deutschen haben kein Testament
der unstrittigen Erbschein-Verfahren dauern länger als 6 Monate
der Erbengemeinschaften sind nach einem Jahr noch nicht aufgelöst

Quellen: Finanztip, repräsentative Umfrage 2025 (Anteil ohne Testament) · Deutscher Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Erbrecht, Umfrage 2025 (Bearbeitungsdauer Erbschein) · Deutsches Institut für Altersvorsorge / ErbTeilung, Dossier „Wenn der Nachlass zum Zankapfel wird", Analyse von über 5.500 Erbfällen, 2023 (Auflösungsdauer Erbengemeinschaften).

FAQ

Häufige Fragen.
Klare Antworten.

Das Erbrecht wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten – klar, verständlich und ohne Fachjargon.

Warum Kanzlei Breitbarth

Ihre Vorteile im Erbrecht

Persönliche Betreuung

Sie sprechen während des gesamten Mandats direkt mit Ihrer Anwältin – ohne wechselnde Sachbearbeiter.

18+ Jahre Fachanwältin

Fundierte Erfahrung in Testamentsgestaltung, Pflichtteilsrecht und komplexen Nachlassauseinandersetzungen.

Vorausschauende Gestaltung

Wir denken steuerliche, familiäre und unternehmerische Fragen von Anfang an mit.

Transparente Kosten

Klare Kommunikation aller Gebühren nach RVG/GNotKG.

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Adresse
Lerchenstraße 2
79104 Freiburg im Breisgau
Telefon 0761 / 5148776

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