Klarheit für Erblasser und Erben
Das Erbrecht berührt finanzielle Werte und familiäre Bindungen gleichermaßen. Fehlende oder fehlerhafte Regelungen führen nach dem Erbfall häufig zu langwierigen Auseinandersetzungen unter den Hinterbliebenen.
In der Kanzlei Breitbarth unterstützen wir Sie bei der gestaltenden Nachlassplanung zu Lebzeiten ebenso wie bei der Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche im Erbfall.
Testament & Erbvertrag
Formgültige und rechtssichere Verfügung von Todes wegen. Vermeidung unklarer Formulierungen und ungewollter gesetzlicher Folgen.
Pflichtteilsrecht
Berechnung und Durchsetzung von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen für enterbte nahe Angehörige oder deren wirksame Abwehr.
Steueroptimierung
Ausnutzung gesetzlicher Erbschaftsteuer-Freibeträge (z. B. 400.000 € je Kind) durch vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten.
Wählen Sie Ihr Anliegen für detaillierte Informationen
Testament & Erbvertrag
Rechtssichere Verfügung von Todes wegen statt gesetzlicher Erbfolge.
02Gesetzliche Erbfolge
Wer ohne Testament erbt – und mit welcher Quote.
03Pflichtteil
Ihr gesetzlicher Anspruch trotz Enterbung.
04Erbengemeinschaft & Nachlassabwicklung
Auseinandersetzung, Erbschein und geordnete Abwicklung.
05Erbschaftsteuer & vorweggenommene Erbfolge
Freibeträge gezielt nutzen – im Erbfall und zu Lebzeiten.
Testament & Erbvertrag
Wer kein Testament hinterlässt, überlässt die Verteilung seines Nachlasses der gesetzlichen Erbfolge. Ein individuelles Testament oder ein Erbvertrag ermöglicht es, Wunscherben einzusetzen und Vermächtnisse gezielt anzuordnen.
Ablauf einer professionellen Nachlassgestaltung
Testament oder Erbvertrag besprechen – Kontaktformular ausfüllen
Die Erbenordnungen im Überblick
Ohne Testament verteilt sich der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge auf Ehegatten und Verwandte in festgelegten Ordnungen. Das folgende Schaubild zeigt Quoten und Freibeträge je Verwandtschaftsgrad.
Gesetzliche Erbfolge
Je nach Verwandtschaftsgrad und Familienstand gelten unterschiedliche Erbquoten und Freibeträge – von Ehegatten und Kindern bis zu entfernteren Verwandten.
Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihrem Wunsch, schafft ein Testament Klarheit. Testament besprechen – Kontaktformular ausfüllen
Pflichtteilsrecht
Kinder, Ehegatten und unter Umständen Eltern besitzen auch bei Enterbung einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil. Wir berechnen und setzen Ihren Anspruch durch – oder wehren ihn wirksam ab.
Anspruchshöhe
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird ausschließlich in Geld ausgezahlt – ein Anspruch auf einzelne Nachlassgegenstände besteht nicht.
Auskunftsanspruch
Pflichtteilsberechtigte können vom Erben ein vollständiges Nachlassverzeichnis verlangen, notfalls mit notarieller Aufnahme, um die Anspruchshöhe zu berechnen.
Fristen
Pflichtteilsansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre nach Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung. Wir sichern Ihre Ansprüche rechtzeitig.
Erbengemeinschaft & Nachlassabwicklung
Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Da Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen, kommt es häufig zu Blockaden – wir moderieren und wickeln den Nachlass geordnet ab.
Erbengemeinschaft & Auseinandersetzung
- Einstimmigkeitsprinzip blockiert oft wichtige Entscheidungen
- Auseinandersetzungsklage als gerichtlicher Weg zur Auflösung
- Teilungsversteigerung bei Immobilien, wenn keine Einigung gelingt
- Wir vertreten Ihre Position und moderieren zwischen den Miterben
Erbschein & Nachlassabwicklung
- Erforderlich gegenüber Banken, Grundbuchämtern und Behörden
- Ein notarielles Testament kann den Erbschein oft ersetzen
- Wir prüfen, ob ein Erbschein in Ihrem Fall überhaupt nötig ist
- Antragstellung und Kommunikation mit dem Nachlassgericht durch uns
Erbschaftsteuer-Freibeträge im Vergleich
Gesetzliche Freibeträge nach § 16 ErbStG stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Durch vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten lassen sie sich mehrfach nutzen.
| Verwandtschaftsgrad | Steuerklasse | Freibetrag | Steuersatz |
|---|---|---|---|
| Ehegatte / Lebenspartner | I | 500.000 € | 7 % |
| Kinder / Adoptivkinder | I | 400.000 € | 7 % |
| Enkelkinder | I | 200.000 € | 7 % |
| Eltern / Großeltern (Erbfall) | I | 100.000 € | 7 % |
| Geschwister / Nichten / Neffen | II | 20.000 € | 15 % |
| Nicht Verwandte / Partner ohne Trauschein | III | 20.000 € | 30 % |
Erbfall oder Schenkung zu Lebzeiten?
Übertragung im Erbfall
Der gesamte Nachlass geht zum Todeszeitpunkt auf einmal über. Die persönlichen Freibeträge stehen dabei nur einmal zur Verfügung.
- Freibetrag gilt einmalig zum Zeitpunkt des Erbfalls
- Gesamter Nachlasswert wird auf einmal besteuert
- Keine Steuerung des Übertragungszeitpunkts möglich
Vorweggenommene Erbfolge
Durch gestaffelte Schenkungen lassen sich dieselben Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen. So sinkt die spätere Erbschaftsteuerlast auf den verbleibenden Nachlass.
- Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzbar
- Planbare Vermögensübertragung, z. B. mit Nießbrauchsvorbehalt
- Frühzeitige Einbindung der nächsten Generation möglich
Das könnte Ihre Situation sein
Wählen Sie die Aussage, die Ihrer Lage am nächsten kommt – wir zeigen Ihnen den passenden Themenbereich.
„Ich möchte mein Testament aufsetzen."
Wir gestalten eine rechtssichere, individuelle Verfügung von Todes wegen.
„Ich wurde enterbt und will meinen Pflichtteil."
Wir berechnen und setzen Ihren gesetzlichen Anspruch durch.
„Wir sind eine zerstrittene Erbengemeinschaft."
Wir moderieren, vertreten Ihre Position und lösen Blockaden.
„Ich möchte mein Vermögen steueroptimiert übertragen."
Wir nutzen Freibeträge gezielt für Ihre vorweggenommene Erbfolge.
„Ich benötige einen Erbschein."
Wir prüfen die Notwendigkeit und beantragen ihn für Sie.
Nachlassregelung in Deutschland – aktuelle Kennzahlen
Quellen: Finanztip, repräsentative Umfrage 2025 (Anteil ohne Testament) · Deutscher Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Erbrecht, Umfrage 2025 (Bearbeitungsdauer Erbschein) · Deutsches Institut für Altersvorsorge / ErbTeilung, Dossier „Wenn der Nachlass zum Zankapfel wird", Analyse von über 5.500 Erbfällen, 2023 (Auflösungsdauer Erbengemeinschaften).
Häufige Fragen.
Klare Antworten.
Das Erbrecht wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten – klar, verständlich und ohne Fachjargon.
Ihre Vorteile im Erbrecht
Persönliche Betreuung
Sie sprechen während des gesamten Mandats direkt mit Ihrer Anwältin – ohne wechselnde Sachbearbeiter.
18+ Jahre Fachanwältin
Fundierte Erfahrung in Testamentsgestaltung, Pflichtteilsrecht und komplexen Nachlassauseinandersetzungen.
Vorausschauende Gestaltung
Wir denken steuerliche, familiäre und unternehmerische Fragen von Anfang an mit.
Transparente Kosten
Klare Kommunikation aller Gebühren nach RVG/GNotKG.
Bei größeren oder unternehmerisch geprägten Nachlässen sichert eine Testamentsvollstreckung die geordnete Umsetzung Ihres Willens zusätzlich ab.
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Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit den nächsten Schritten.
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