Warum eine professionelle Testamentsvollstreckung unverzichtbar ist
Ein Testament ist nur so stark wie seine Umsetzung. Ohne eine unabhängige Vertrauensperson besteht im Erbfall oft das Risiko, dass Erben uneinig sind, Vermächtnisse nicht ordnungsgemäß erfüllt werden oder Nachlasswerte durch unsachgemäße Verwaltung Schaden nehmen.
Als qualifizierte Testamentsvollstreckerin übernimmt Rechtsanwältin Breitbarth die neutrale und rechtssichere Abwicklung sowie Verwaltung Ihres Nachlasses im Sinne des Erblassers (§§ 2197 ff. BGB).
Schutz vor Erbenstreit
Ein neutraler Vollstrecker trifft Entscheidungen nach den Vorgaben des Testaments und verhindert Blockaden in Erbengemeinschaften.
Gläubigerschutz (§ 2214 BGB)
Der Nachlass unterliegt der Verwaltung des Vollstreckers. Eigene Gläubiger der Erben können nicht in den Nachlass vollstrecken.
Schutz Minderjähriger
Sicherung von Vermögenswerten für minderjährige oder unerfahrene Erben bis zum Erreichen eines bestimmten Alters.
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Formen der Vollstreckung
Einmalige Abwicklung oder langfristige Verwaltung des Nachlasses.
02Typische Einsatzgebiete
Wann eine Vollstreckung in der Praxis wirklich hilft.
03Rechte, Pflichten & Haftung
Was die Vollstreckung leistet – und was sie kostet.
04Vergütung & Kosten
Transparente Staffelung nach der Rheinischen Tabelle.
05Ablauf
Von der Anordnung im Testament bis zur Schlussrechnung.
Abwicklungsvollstreckung vs. Dauervollstreckung
Das Gesetz kennt zwei Grundformen: die einmalige Abwicklung des Nachlasses und die langfristige Verwaltung. Welche Form passt, hängt davon ab, ob der Nachlass zügig verteilt oder über Jahre zusammengehalten werden soll.
Abwicklungsvollstreckung
- Inbesitznahme des gesamten Nachlasses nach dem Erbfall
- Erstellung des gesetzlichen Nachlassverzeichnisses
- Begleichung aller Nachlassverbindlichkeiten & Schulden
- Erfüllung angeordneter Vermächtnisse und Auflagen
- Auseinandersetzung und Teilung des Nachlasses unter den Erben
- Endet mit der vollständigen Abwicklung und Schlussrechnung
Dauervollstreckung
- Langfristige Verwaltung des Nachlasses (bis zu 30 Jahre)
- Ideal bei Immobilienbeständen, Unternehmensbeteiligungen
- Schutz minderjähriger Erben bis zur Volljährigkeit
- Absicherung bei unerfahrenen oder schutzbedürftigen Erben
- Verhindert vorschnelle Verfügungen oder Vermögensverschleuderung
- Laufende Berichtspflicht gegenüber den Erben (§ 2218 BGB)
Typische Einsatzgebiete in der Kanzleipraxis
Nicht jeder Nachlass braucht eine Testamentsvollstreckung. In diesen vier Konstellationen zahlt sie sich in der Praxis jedoch regelmäßig aus.
Immobilienvermögen
Erhalt und geordnete Verwertung von Mietobjekten ohne Streit der Miterben. Der Vollstrecker verwaltet die Immobilien und schüttet Erträge geregelt aus.
Unternehmensnachfolge
Sicherstellung des Fortbetriebs eines Unternehmens ohne Blockade durch unerfahrene Erben. Überbrückung bis zur geregelten Übergabe an geeignete Nachfolger.
Patchworkfamilien
Schutz von Kindern aus ersten Ehen vor Benachteiligung durch den überlebenden Ehegatten. Sicherung geregelter Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Erblinien.
Behindertentestament
Absicherung von beeinträchtigten Erben ohne Verlust von Sozialleistungen. Die Vollstreckung verhindert, dass das Erbe auf Sozialleistungsansprüche angerechnet wird.
Eigene Konstellation prüfen lassen – Kontaktformular ausfüllen
Rechte, Pflichten und Haftung des Vollstreckers
Eine Testamentsvollstreckung bringt spürbare Vorteile, greift aber auch in die Rechte der Erben ein und verursacht Kosten. Beide Seiten gehören auf den Tisch, bevor Sie sie anordnen.
Was die Vollstreckung leistet
Der Vollstrecker entscheidet nach den Vorgaben des Testaments – nicht nach dem Mehrheits- oder Einstimmigkeitsprinzip einer Erbengemeinschaft. Das nimmt Konflikten von vornherein die Grundlage.
- Neutrale Abwicklung statt Blockade durch uneinige Miterben
- Der Nachlass ist dem Zugriff privater Gläubiger einzelner Erben entzogen
- Vermögen minderjähriger oder schutzbedürftiger Erben bleibt gesichert
- Strenge Rechenschaftspflicht: Nachlassverzeichnis und laufende Auskunft an die Erben
Was Sie realistisch einplanen sollten
Die Vollstreckung ist kein Selbstläufer und nicht kostenlos. Wer sie anordnet, sollte die Kehrseiten kennen und im Testament so präzise wie möglich formulieren.
- Die Vergütung wird aus dem Nachlass gezahlt und mindert damit das Erbe
- Erben können über Nachlassgegenstände nicht frei verfügen, solange das Amt läuft
- Unklare Formulierungen im Testament verlagern Konflikte auf dessen Auslegung
- Eine Dauervollstreckung bindet den Nachlass unter Umständen über viele Jahre
Wer kann Vollstrecker werden?
Eine bestimmte Berufsqualifikation schreibt das Gesetz nicht vor – grundsätzlich kommt jede geschäftsfähige Person in Frage. Entscheidend sind in der Praxis Neutralität, Erfahrung im Erbrecht und die Bereitschaft, das Amt über die gesamte Dauer zuverlässig zu führen.
Warum besser keine Angehörigen?
Ist der Vollstrecker selbst Miterbe, entscheidet er über einen Nachlass, an dem er beteiligt ist. Dieser Interessenkonflikt belastet das Verhältnis zu den übrigen Erben oft von Anfang an – eine außenstehende Person führt das Amt erfahrungsgemäß deutlich reibungsärmer.
Vor- und Nachteile im Einzelfall abwägen – Kontaktformular ausfüllen
Kosten und Vergütung des Testamentsvollstreckers
Die Vergütung richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins (Rheinische Tabelle) auf Basis des Bruttonachlasswerts.
| Nachlasswert | Vergütungssatz | Leistungsumfang |
|---|---|---|
| bis 250.000 € | 4,0 % | Nachlassverzeichnis, Abwicklung, Teilung |
| 250.001 – 500.000 € | 3,0 % | Inbesitznahme, Vermächtniserfüllung, Erbauseinandersetzung |
| 500.001 – 2.500.000 € | 2,5 % | Komplexe Nachlassverwaltung, Erbschaftsteuererklärung |
| über 2.500.000 € | 1,5 – 2,0 % | Großvermögen / Dauervollstreckung (individuell) |
Quelle: Empfehlungen des Deutschen Notarvereins (Rheinische Tabelle). Die tatsächliche Vergütung kann im Einzelfall abweichen. Netto-Vergütung zzgl. gesetzlicher MwSt.
Kosten für Ihren Nachlass einschätzen lassen – Kontaktformular ausfüllen
Typischer Ablauf einer Testamentsvollstreckung
Der Weg von der Anordnung im Testament bis zur Schlussrechnung folgt einem festen Muster. Die ersten beiden Schritte liegen noch zu Lebzeiten bzw. unmittelbar im Erbfall.
Ablauf für Ihren Fall besprechen – Kontaktformular ausfüllen
Häufige Fragen.
Klare Antworten.
Die Testamentsvollstreckung wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten – klar, verständlich und ohne Fachjargon.
Ihre Vorteile bei der Testamentsvollstreckung
Persönliche Betreuung
Das Amt führt Ihre Anwältin selbst – ohne wechselnde Sachbearbeiter, über die gesamte Dauer der Vollstreckung hinweg.
Zertifizierte Vollstreckerin
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (DVEV) und Fachanwältin für Familienrecht mit über 18 Jahren Berufserfahrung.
Neutralität als Prinzip
Als außenstehende Vollstreckerin entscheiden wir ausschließlich nach Ihrem Testament – ohne eigene Beteiligung am Nachlass.
Transparente Vergütung
Abrechnung nach der Rheinischen Tabelle, auf Wunsch bereits im Testament verbindlich festgelegt.
Die Anordnung der Vollstreckung gehört in ein sauber formuliertes Testament – mehr dazu auf unserer Seite zum Erbrecht.
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