Was ist Erwachsenenadoption?
Die Erwachsenenadoption (§ 1767 BGB) begründet ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Volljährigen. Sie erfordert keine biologische Verbindung, sondern ein bestehendes Eltern-Kind-Verhältnis im sozialen Sinne – Zuneigung, Fürsorge und gegenseitige Verbundenheit.